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Rechtsberatung
Der ständige Wandel des Wirtschaftslebens spiegelt sich im Arbeitsrecht wider. Er stellt die Unternehmen vor immer neue Herausforderungen. Um diese zu meistern, beraten wir umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im angrenzenden Sozialversicherungsrecht. Beispielsweise konzipieren wir gemeinsam mit der Unternehmensleitung Verlagerungen, Zusammenschlüsse, Übergänge und Stilllegungen von Betrieben, Outsourcingprojekte oder Personalanpassungen. Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften führen wir zielorientiert und mit Augenmaß, ggf. auch in Einigungsstellenverfahren.
Das Außenwirtschaftsrecht spielt eine entscheidende Rolle im globalen Handel, insbesondere angesichts der wachsenden geopolitischen Spannungen und der daraus resultierenden verschärften Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Für viele unserer Mandanten stellen sich deshalb Herausforderungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Wir bieten praxisnahe Beratung im Außenwirtschaftsrecht und Zollrecht und berücksichtigen dabei sowohl rechtliche als auch politische Faktoren. Auch können wir für unsere Mandanten auf ein weltweites Netzwerk an internationalen Kooperationspartnern zurückgreifen.
Infolge der Erfahrungen der letzten Jahre stellen viele Unternehmen ihre Finanzierung auf ein breiteres Fundament: Neben Konsortialkrediten rücken insbesondere Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen in den Fokus. Zugleich stehen Banken durch die verschärften aufsichtsrechtlichen Vorgaben vor immer größeren Herausforderungen bei der vertraglichen Ausgestaltung von Unternehmensfinanzierungen. Unser Beratungsspektrum umfasst:
Wir beraten Sie bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben individuell in allen Projektphasen mit Weitsicht und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.
Das EU-Beihilfenrecht dient der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Begünstigungen von Unternehmen. Nicht erst seit den Hilfsprogrammen in der Corona-Pandemie, sondern schon seit mehr als einem Jahrzehnt hat das EU-Beihilfenrecht einen hohen Stellenwert in unserer Beratung. Unsere Experten prüfen anhand ihrer Erfahrungssätze etwaige beihilfenrechtliche Risiken und zeigen praktikable Lösungen zur Vermeidung von Rückforderungen und Schadensersatzzahlungen auf.
Die Energiewende wirft bei Kommunen, Unternehmen der öffentlichen Hand, privaten Versorgungsunternehmen, Herstellern und Betreibern von Energieerzeugungsanlagen, Projektentwicklern ebenso wie bei Betrieben als Endverbrauchern vielschichtige Fragen auf. Damit sie die Chancen von Wind-, Solar- oder Biomasseenergie nutzen und die Risiken eindämmen können, bündeln wir unsere Kompetenzen in den Bereichen Gesellschafts-, Energie-, Kartell-, Vergabe-, Kommunal- sowie öffentliches Bau- und Umweltrecht. Häufig sind auch Finanzierungsfragen zu lösen. Wir betreuen unsere Mandanten in allen Fragen des Energiewirtschaftsrechts.
Rechtliche und steuerliche Fragen sind bei erbrechtlichen Gestaltungen eng verzahnt. Die gesetzlich vorgesehene Erbfolge führt oftmals zu unerwünschten Ergebnissen. Dabei bestehen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten durch letztwillige Verfügungen (Testament und Erbvertrag), Vermögenswerte im In- und Ausland gezielt und steuerlich optimal entsprechend Ihrer Wünsche weiterzugeben.
Rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen sind bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen eng verzahnt. So entspricht eine steuerlich günstige Regelung nicht immer den Interessen des Mandanten in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Unser multidisziplinärer Beratungsansatz ist deshalb ein entscheidender Vorteil. Gemeinsam mit den Mandanten entwickeln wir kreative Lösungen und verbinden dabei höchste juristische Präzision mit unserer langjährigen Erfahrung bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und der Kenntnis der Bedürfnisse des Mittelstands und der öffentlichen Hand.
Enormer wirtschaftlicher Druck und eine Flut immer neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sind zwei wesentliche Herausforderungen im Gesundheitssektor, für die unsere Mandanten Antworten finden müssen: z.B. durch Kooperationen in Form von medizinischen Versorgungszentren, Fusionen oder Übernahmen von Krankenhäusern. Die Gestaltungsansätze hierfür sind sehr komplex: Es gilt nicht nur die rechtlich optimale Lösung gemäß Stiftungs-, Vereins-, Gesellschafts- und Förderrecht sowie Kommunal- oder Kirchenrecht zu finden. Genauso wichtig sind steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte wie die Aufbau- und Ablauforganisation.
Der Schutz von Marken, Designs und Erfindungen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Sensibilität für ihren Wert als immaterielle Vermögensgegenstände wächst. Gleichzeitig nimmt die Produktpiraterie infolge offener Grenzen und wachsender technischer Möglichkeiten zu. Vor diesem Hintergrund beraten wir unsere Mandanten mit ganzheitlichen Lösungen, die alle erforderlichen Aspekte national und international abdecken. Die Unternehmen befinden sich in einem immer schärferen Wettbewerb, die Möglichkeiten der Werbung werden vielfältiger, das Wettbewerbsrecht wird europäischer. Sie benötigen daher Berater, die machbare Alternativen entwickeln anstatt nur rechtliche Risiken aufzuzeigen.
Die Informationstechnologie zählt zu den wesentlichen Grundlagen eines jeden Unternehmens und bildet eine unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme am modernen Geschäftsverkehr. Die Beratung unserer Mandanten in allen Rechtsfragen der Entwicklung, Einführung und Nutzung von Hard- und Software und kompletten IT-Systemen bildet eine unserer Kernkompetenzen. Dies deckt auch die Bereiche IT-Compliance und IT-Sicherheit sowie den Schutz vor und Umgang mit Hackerangriffen ab.
Unsere Experten im Immobilienrecht kennen die Anforderungen der Immobilienwirtschaft und verstehen den Markt. Bei uns finden Sie Spezialisten mit profundem Verständnis für die Immobilie: vom Ankauf über die Planung und die Finanzierung bis hin zum erfolgreichen Verkauf bzw. zur erfolgreichen Vermietung.
Unsere Insolvenzverwalter stehen für eine fortführungs- und zukunftsorientierte Insolvenzverwaltung, die sowohl die Interessen der Gläubiger als auch der Belegschaft bestmöglich wahrt. Hierbei nutzen wir neben dem gesamten Know-How einer großen Wirtschaftskanzlei auch unser internationales Netzwerk. Unsere interdisziplinäre Aufstellung bietet durch das Zusammenspiel von Betriebswirtschaft und Recht einen wichtigen Erfolgsfaktor.
Bei Kapitalmarkttransaktionen und der Beratung börsennotierter Unternehmen sind fachübergreifende, umfassende Lösungen gefragt. Oft sind die Projekte unter engen Zeitvorgaben zuverlässig umzusetzen. Ein wesentlicher Vorteil ist dabei unsere gesellschaftsrechtliche Expertise, insbesondere im Aktien- und Umwandlungsrecht, die wir mit den kapitalmarktrechtlichen Bezügen zu ganzheitlichen Lösungen verbinden. Wir verfügen über das Know-how, die entscheidenden rechtlichen Risiken effizient zu identifizieren und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln. Bei der Gestaltung von Wertpapierprospekten gehört es zu unseren Stärken, die prospektrelevanten Informationen gezielt herauszuarbeiten sowie präzise und verständlich zu formulieren.
Neue Geschäftsmodelle, schnellere Innovationszyklen und Kostendruck erfordern immer häufiger eine unternehmensübergreifende Zusammenarbeit. In Vernetzung und Kooperation liegen enorme Chancen für die Zukunft. Das Kartellrecht betrifft immer häufiger nicht nur Großunternehmen, sondern auch den Mittelstand und Unternehmen der öffentlichen Hand.
Menold Bezler berät in allen Fragen zu Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Vergabe von abfallrechtlichen Leistungen, Realisierung von Entsorgungsanlagen, Stilllegung und Nachsorge sowie Kommunalabgaben und Erzeugung von Energie aus Abfällen.
Im Fall von fehlerhaften Produkten beraten wir unsere Mananten bei der unternehmerischen Entscheidung, ob eine Warnung oder ein Rückruf erfolgen muss. Unser Ziel ist, die Haftung auf Schadensersatz und insbesondere die Strafbarkeit der verantwortlichen Organe und Mitarbeiter zu vermeiden. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten der betroffenen Branchen. Wir achten insbesondere auf die Außenwirkung der einzuleitenden Maßnahmen, um eine Rufschädigung unserer Mandanten zu verhindern.
Wir erarbeiten die richtige Strategie zur prozessualen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Sollte ein Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden sein, unterstützen wir bei der Vorbereitung eines solchen Verfahrens, beurteilen die Erfolgsaussichten und geben konkrete Handlungsempfehlungen. Vorbereitung und Vermeidung von Gerichtsverfahren beginnen schon bei der Gestaltung der Verträge beispielsweise durch Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsklauseln sowie der Rechtswahl oder der Beweislastverteilung.
Eine wirtschaftliche Krisensituation stellt vielfältige und haftungsträchtige Anforderungen an alle Beteiligten. Die große Bandbreite an komplexen Fragestellungen bedingt einen intensiven Beratungsbedarf vor allem in den Bereichen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Organhaftung und D&O-Versicherung, Bankrecht & Finanzierung sowie Arbeitsrecht. Mit unserem interdisziplinären Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erkennen wir die kritischen Punkte und helfen, Risiken zu minimieren und Lösungen zu erarbeiten. Das Spektrum unserer Beratung deckt alle relevanten Gebiete im Zusammenhang mit Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen ab.
Über die Gründung einer Stiftung nachzudenken, lohnt sich in unterschiedlichsten Lebenssituationen: Der Unternehmer, der sein Lebenswerk für die nachfolgenden Generationen bewahren möchte, oder die Privatperson, die beabsichtigt, einen Teil ihres Vermögens zur Verwirklichung eines gemeinnützigen Zwecks einzusetzen, sind nur zwei Beispiele. So unterschiedlich die Motive, so verschieden sind auch die Anforderungen an die Stiftung. Unser Team berät fachkundig bei sämtlichen Erscheinungsformen von Stiftungen. Menold Bezler steht für eine kompetente und umfassende Beratung von Stiftern und Stiftungen: von den ersten Überlegungen bis zur Errichtung einer Stiftung in enger Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und den Finanzbehörden sowie der laufenden Betreuung bestehender Stiftungen.
Zahlreiche Fußangeln sind von öffentlichen Auftraggebern im Vergaberecht zu umgehen, wenn sie Waren und Dienstleistungen beschaffen. Auch für die Bieter haben kleinste Fehler folgenschwere Auswirkungen wie die Nichtberücksichtigung des Angebots. Unsere Anwälte verschaffen öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern um öffentliche Aufträge aller Branchen bei der Beschaffung von Leistungen jeglicher Art eine sichere Orientierungshilfe.
Vertrieb und Beschaffung erfordern immer komplexere Vertragsgestaltungen, die angrenzende und überschneidende Rechtsgebiete wie das nationale und europäische Kartellrecht sowie die zunehmende Globalisierung der Märkte berücksichtigen. Wir sichern und optimieren die Vertriebstätigkeit unserer Mandanten, indem wir die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu ihren Gunsten ausschöpfen und dabei Branche und Sortiment sowie mögliche Streitpunkte beachten. Die speziellen Anforderungen unserer Mandanten und wirtschaftliche Aspekte stehen für uns im Vordergrund. Indem wir die Verträge optimal gestalten, erreichen wir für unsere Mandanten wirtschaftliche Vorteile, vermeiden Risiken und Streitigkeiten. Wir sind in diesem Bereich ständig mit der Beratung namhafter Unternehmen betraut und verfügen über eine hochgradige Spezialisierung und langjährige Erfahrung auch bei grenzüberschreitenden Verträgen.