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Das EU-Beihilfenrecht dient der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Begünstigungen von Unternehmen. Nicht erst seit den Hilfsprogrammen in der Corona-Pandemie, sondern schon seit mehr als einem Jahrzehnt hat das EU-Beihilfenrecht einen hohen Stellenwert in unserer Beratung. Unsere Experten prüfen anhand ihrer Erfahrungssätze etwaige beihilfenrechtliche Risiken und zeigen praktikable Lösungen zur Vermeidung von Rückforderungen und Schadensersatzzahlungen auf.

Beihilfenrecht

Das EU-Beihilfenrecht dient der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Begünstigungen von Unternehmen. Nicht erst seit den Hilfsprogrammen in der Corona-Pandemie, sondern schon seit mehr als einem Jahrzehnt hat das EU-Beihilfenrecht einen hohen Stellenwert in unserer Beratung. Unsere Experten prüfen anhand ihrer Erfahrungssätze etwaige beihilfenrechtliche Risiken und zeigen praktikable Lösungen zur Vermeidung von Rückforderungen und Schadensersatzzahlungen auf.

Gestaltung von Finanzierungsmaßnahmen

Beratung von Kommunen und kommunalen Unternehmen zur Vermeidung beihilfenrechtlicher Risiken bei Bürgschaften, Verlustausgleichszahlungen, Kreditfinanzierungen und Zuschüssen.

 

Begutachtung von Förderprogrammen und Subventionen

  • Gutachtliche Stellungnahmen für Ministerien, Landkreise und Städte zur beihilfenrechtlichen Einordnung von Förderprogrammen
  • Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Förderrichtlinien

 

Schulungen zum EU-Beihilfenrecht

Grundlagenschulungen und vertiefte sektorenspezifische Seminare für Anwender der beihilfenrechtlichen Vorschriften in der Verwaltung und Industrie.

 

Notifizierung von Beihilfen zur Europäischen Kommission

Anmeldung von Beihilfen zur Europäischen Kommission im Pränotifizierungs- und Notifizierungsverfahren.

 

Beihilfenrechtsstreitigkeiten

  • Prozessvertretung in Beihilfenrechtsstreitigkeiten vor Zivil- und Verwaltungsgerichten
  • Begleitung von Verhandlungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwecks Vermeidung von Rückforderung und Schadensersatz
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