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Kartellrecht
Neue Geschäftsmodelle, schnellere Innovationszyklen und Kostendruck erfordern immer häufiger eine unternehmensübergreifende Zusammenarbeit. In Vernetzung und Kooperation liegen enorme Chancen für die Zukunft. Das Kartellrecht betrifft immer häufiger nicht nur Großunternehmen, sondern auch den Mittelstand und Unternehmen der öffentlichen Hand.
Kooperation von Wettbewerbern
Prüfung der Zulässigkeit von Kooperationen wie etwa Einkaufsgemeinschaften, Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen.
Vertriebskartellrecht
Gestaltungen von Vertriebssystemen und -verträgen.
Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
- Vertretung vor nationalen und europäischen Kartellbehörden und -gerichten in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
- Vertretung in kartellrechtlichen Schadensersatz- bzw. Zivilprozessen
Missbrauchskontrolle / Diskriminierungsverbot
Prüfung, ob die Verhaltensanforderungen für marktbeherrschende Unternehmen eingehalten werden.
Kartellrechts-Compliance
Aufdeckung von Risikopotenzialen in Unternehmen, Erstellung von Leitfäden und Handlungsanweisungen, Durchführung von Mitarbeiterschulungen.