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Stiftungs- und Vereinsrecht
Über die Gründung einer Stiftung nachzudenken, lohnt sich in unterschiedlichsten Lebenssituationen: Der Unternehmer, der sein Lebenswerk für die nachfolgenden Generationen bewahren möchte, oder die Privatperson, die beabsichtigt, einen Teil ihres Vermögens zur Verwirklichung eines gemeinnützigen Zwecks einzusetzen, sind nur zwei Beispiele. So unterschiedlich die Motive, so verschieden sind auch die Anforderungen an die Stiftung. Unser Team berät fachkundig bei sämtlichen Erscheinungsformen von Stiftungen. Menold Bezler steht für eine kompetente und umfassende Beratung von Stiftern und Stiftungen: von den ersten Überlegungen bis zur Errichtung einer Stiftung in enger Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht und den Finanzbehörden sowie der laufenden Betreuung bestehender Stiftungen.
Stiftungsrecht
- Stiftungen des bürgerlichen Rechts,
- Familienstiftungen,
- Stiftungen von Todes wegen,
- unternehmensverbundene Stiftungen,
- Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- kommunale Stiftungen,
- Bürgerstiftungen,
- Gemeinschaftsstiftungen,
- kirchliche Stiftungen,
- nicht rechtsfähige Stiftungen,
- Zustiftungen.
Vereinsrecht
- Beratung über die Rechtsform des Vereins: eingetragener und nicht eingetragener Verein, Idealverein, wirtschaftlicher Verein
- Begleitung bei der Vereinsgründung, Registereintragung
- Gestaltung der Satzung und von Nebenordnungen
- Vereinsorganisation, Aufgaben und Befugnisse der Vereinsorgane
- Mitgliederversammlung, Einladung, Tagesordnung, Protokollierung
- Vereinsstrafen, insbesondere Ausschluss von Vereinsmitgliedern
- Auflösung und Liquidation eines Vereins
- Vereinshaftungsrecht, insbesondere Vorstands- und Organhaftung