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Außenwirtschaftsrecht und Investitionskontrolle
Das Außenwirtschaftsrecht spielt eine entscheidende Rolle im globalen Handel, insbesondere angesichts der wachsenden geopolitischen Spannungen und der daraus resultierenden verschärften Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Für viele unserer Mandanten stellen sich deshalb Herausforderungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Wir bieten praxisnahe Beratung im Außenwirtschaftsrecht und Zollrecht und berücksichtigen dabei sowohl rechtliche als auch politische Faktoren. Auch können wir für unsere Mandanten auf ein weltweites Netzwerk an internationalen Kooperationspartnern zurückgreifen.
Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen
Für bestimmte Güter, Technologien und Dienstleistungen gelten aus sicherheitspolitischen Überlegungen allgemeine Ausfuhrbeschränkungen (z.B. Genehmigungserfordernisse oder Ausfuhrverbote). Solche Beschränkungen können aber im Speziellen auch aus Embargo- und Sanktionsmaßnahmen resultieren (z.B. gegenüber Russland, Belarus und Iran). Daneben gibt es noch Finanzsanktionen, die sich gezielt gegen einzelne Personen, Unternehmen oder sonstige Wirtschaftsakteure richten. Wir beraten unsere Mandanten in allen exportkontrollrechtlichen, embargorechtlichen und sanktionsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:
- zu Einfuhr- und Ausfuhrverboten (z.B. für Güter und Technologien)
- zu bestehenden Embargos (z.B. Russland-Embargo)
- zu Genehmigungspflichten (z.B. für Dual-Use-Güter)
- zu Bereitstellungsverboten (z.B. für Dienstleistungen)
- zur Sanktionslistenprüfung
- zu exportkontrollrechtlichen und sanktionsrechtlichen Vertragsgestaltungen
In diesem Zusammenhang spielt auch das Zollrecht eine zentrale Rolle. Denn durch den Zoll werden globale Warenströme kontrolliert, reguliert und überwacht, um die Einhaltung nationaler und internationaler Handelsvorschriften sicherzustellen. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern deckt auch hier sämtliche Aspekte umfassend ab.
Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr
Das Außenwirtschaftsrecht enthält eine Vielzahl an Meldepflichten für Unternehmensbeteiligungen und Zahlungsvorgänge mit Auslandsbezug, die regelmäßig gegenüber der Deutschen Bundesbank erfüllt werden müssen. Hier beraten wir insbesondere:
- zu den außenwirtschaftsrechtlichen Bestandsmeldungen (z.B. K3-Meldung)
- zu den außenwirtschaftsrechtlichen Zahlungsmeldungen (z.B. Z4-Meldung)
- zur Erstellung von Prozesshandbüchern und Unternehmensrichtlinien
- zur Optimierung der internen Meldeprozesse
Hier finden Sie unser Fact Sheet zu Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr
Außenwirtschaftsrechtliche Compliance
Eine robuste Compliance-Struktur ist im Außenwirtschaftsrecht unverzichtbar, um Verstöße zu vermeiden. Wir beraten unsere Mandanten in allen außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen betreffend Compliance-Systeme, insbesondere:
- zur außenwirtschaftsrechtlichen Risikoanalyse
- zur Einführung neuer außenwirtschaftsrechtlicher Compliance-Systeme
- zur Überprüfung bestehender außenwirtschaftsrechtlicher Compliance-Systeme
- zur Erstellung von Prozesshandbüchern, Unternehmensrichtlinien und Leitfäden
Behördliche Verfahren und Außenwirtschaftsstrafrecht
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldbußen und Freiheitsstrafen. In diesen Fällen stehen wir unseren Mandanten bei der Aufarbeitung zur Verfügung. Zudem vertreten wir unsere Mandanten in behördlichen Verfahren und können auf unser Netzwerk von erfahrenen Strafverteidigern zurückgreifen. Im Außenwirtschaftsstrafrecht beraten wir insbesondere:
- in Bußgeldverfahren (z.B. vor dem Hauptzollamt)
- in behördlichen Verfahren (z.B. vor der BAFA)
- in Außenwirtschaftsprüfungen
- zu strafbefreienden Selbstanzeigen und der Offenlegung von Verstößen
- zur Vermeidung persönlicher Sanktionen (z.B. betreffend die Geschäftsleitung)
- zur Vermeidung von Unternehmenssanktionen (z.B. Eintrag im Gewerbezentralregister, Versagung außenwirtschaftsrechtlicher / zollrechtlicher Bewilligungen)
Investitionskontrolle und Unternehmenstransaktionen
Mit der Zunahme strategischer Übernahmen durch ausländische Investoren ist auch die Zahl der Investitionskontrollverfahren stark gestiegen. Auch die Investitionskontrolle selbst ist in den letzten Jahren wiederholt verschärft worden. Wir beraten international tätige Unternehmen branchenunabhängig zu Investitionskontrolle und Unternehmenstransaktionen, insbesondere:
- zum Erfordernis der Durchführung eines Investitionskontrollverfahrens
- zu investitionskontrollrechtlichen Meldepflichten
- zur Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen beim Wirtschaftsministerium
- zur Beantragung von Freigaben beim Wirtschaftsministerium
- bei der Vertretung und Kommunikation gegenüber dem Wirtschaftsministerium
- zur außenwirtschaftsrechtlichen Due-Diligence
Außenwirtschaftliche Vertragsgestaltung
Vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Außenhandels müssen außenwirtschaftsrechtliche Risiken berücksichtigen. In einigen Fällen sind Unternehmen sogar dazu verpflichtet, vertragliche Regelungen mit ihren Geschäftspartnern zu vereinbaren. Um eigenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, sind vertragliche Absicherungen deshalb unumgänglich. Wir beraten Unternehmen bei der außenwirtschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung, insbesondere:
- zu Exportkontrollklauseln
- zur vertraglichen Absicherung von Embargos und Sanktionen
- zu außenwirtschaftsrechtlichen AGB und AEB
- zu außenwirtschaftsrechtlichen Verpflichtungserklärungen
- zu außenwirtschaftsrechtlichen Bestätigungen