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Öffentliche Hand und ihre Unternehmen

Das Selbstverständnis der öffentlichen Hand und ihrer Einrichtungen wandelt sich: Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit sowie Bürgerorientierung rücken zusehends in den Mittelpunkt der Betrachtung. Kein Bereich der öffentlichen Hand ist wie der andere. So haben Ministerien andere Fragestellungen als Kommunen und die öffentliche Hand vielfach andere Fragestellungen als Non-Proft-Organisationen. Auch die einzelnen Branchen wie Ver- und Entsorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Krankenhäuser und Alteneinrichtungen oder Infrastruktur unterscheiden sich durch fachspezifische Themen. Sie sehen sich jedoch oftmals gleichen Herausforderungen wie zunehmendem Wettbewerbsdruck durch Liberalisierung und/oder Privatisierung oder Wünschen nach mehr staatlichem Einfluss (Stichwort Rekommunalisierung) gegenüber.

Öffentliche Hand und ihre Unternehmen

Beteiligungsverwaltung

  • Betreuung von Mandatsträgern / Schulung von Aufsichtsräten
  • EU-Beihilfenrecht; Betrauungsakte
  • Finanzierung von öffentlichen Unternehmen (z.B. Cashpool, Darlehensverträge)
  • Gründung/Umstrukturierung von Unternehmen, Rechtsformwahl
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Prüfung von öffentlichen Unternehmen § 53 HGrG
  • (Teil-)Privatisierung von öffentlichen Unternehmen
  • Rekommunalisierung von öffentlichen Aufgaben

 

Beschaffungswesen und Vergabemanagement

Zahlreiche Fußangeln sind von öffentlichen Auftraggebern im Vergaberecht zu umgehen, wenn sie Waren und Dienstleistungen beschaffen. Unsere Experten bieten öffentlichen Auftraggebern aller Branchen bei der Beschaffung von Leistungen jeglicher Art eine sichere Orientierungshilfe.

 

Compliance und Korruptionsprävention

Public Compliance umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung von Rechtsverstößen im Zusammenhang mit der öffentlichen Hand. Schwerpunkt unserer Beratung ist die Korruptionsprävention. Wir erstellen Compliance-Leitfäden und Schulungsunterlagen für Kommunen und kommunale Unternehmen. Bei Bedarf nehmen wir als Vertrauensanwalt Hinweise zu einem Korruptionsverdacht entgegen und stellen aufgrund unserer anwaltlichen Verschwiegenheit und unserem Zeugnisverweigerungsrecht sicher, dass die Identität des Hinweisgebers im gesetzlichen Rahmen vertraulich bleibt. Verdachtsmomente klären wir im Rahmen interner Ermittlungen und unterbreiten Entscheidungsträgern in der öffentlichen Verwaltung konkrete Handlungshinweise zur Abstellung und künftigen Vermeidung von Rechtsverstößen.

 

Daseinsvorsorge

Unser interdisziplinäres Beratungsangebot (rechtlich, steuerlich und bilanziell) richtet sich an öffentliche Institutionen und private Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, Infrastruktureinrichtungen betreiben oder entsprechende Anlagen projektieren. Unsere Experten decken eine große Bandbreite im Bereich der Daseinsvorsorge ab: Abfall, Abwasser, Bäder / Freizeiteinrichtungen, Bildung / Forschung und Lehre (Hochschulen, Schulen, KiTas), Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme) einschließlich Straßenbeleuchtung, Gesundheit (Kliniken, Senioren- und Pflegeheime), IT-Infrastruktur / Breitband (z.B. Telekommunikation), Kultur & Tourismus, Verkehr / Mobilität (v.a. ÖPNV/SPNV, Schülerbeförderung), Wasserversorgung, Wohnungsbau (sozialer Wohnungsbau, Unterbringung von Flüchtlingen).

 

Digitalisierung der Verwaltung

Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Beratung bei der Entwicklung, Einführung und Nutzung von Hard- und Software und kompletten IT-Systemen sowie die Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierung in kommunalen Unternehmen (z.B. Cloud Computing, Internet of Things) und bei der Gestaltung digitaler Produkte und Prozesse (z.B. Big Data oder Künstliche Intelligenz).

 

Gebühren / Beiträge / Steuern

Die öffentliche Hand unterliegt kontinuierlich steigenden und komplexer werdenden Anforderungen und rückt dabei vermehrt in den Fokus von Finanzverwaltungen und Steuergesetzgebern. Aufgrund knapper Haushalte und begrenzter Ressourcen wird es immer schwerer, den gesetzten Anforderung gerecht zu werden und weitere steuerliche Belastungen zu vermeiden. Hier können Sie sich auf unsere Erfahrung in der Steuergestaltung verlassen.

 

Personal

Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu zählen strategische Weichenstellungen und strukturellen Veränderungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Bürgerorientierung. Mit dem öffentlichen und kirchlichen Tarif- und Arbeitsvertragsrecht sind wir ebenso vertraut wie mit den Besonderheiten der einzelnen Branchen.

 

Städtebauentwicklung

Im Fokus unserer Beratung steht die Umsetzung von städtebaulichen und gesellschaftlichen Zielsetzungen mit Instrumenten des Städtebaurechts. Unsere Tätigkeit im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung von Immobilien der öffentlichen Hand umfasst beispielsweise die Erstellung von Grundstückskaufverträgen, den rechtssicheren Abschluss städtebaulicher Verträge sowie Vereinbarungen über Ordnungs- und Baumaßnahmen.

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