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ESG – Environment, Social und Governance

Nachhaltigkeit ist ein zentraler Faktor einer zukunftsorientierten Unternehmensstrategie und -steuerung und eng verbunden mit dem zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Kunden, Investoren, Finanzinstitute, Bewerber am Arbeitsmarkt und die Öffentlichkeit beurteilen Wirtschaftsunternehmen verstärkt nach deren ökologisch nachhaltigen und sozial verantwortungsbewussten Geschäftstätigkeit. Wie sich ein Unternehmen den Themen Klimawandel, Ressourcenknappheit, Humankapital sowie Risiko- und Reputationsmanagement anpasst, ist Teil der Corporate Governance und gleichzeitig ein entscheidender Faktor im Wettbewerb und für den Unternehmenswert. Auch in der Gesetzgebung und Rechtsprechung gewinnen die Aspekte Environment, Social und Governance, kurz ESG, an Bedeutung. Verstöße führen zu gesteigerten Reputations- und Haftungsrisiken. Menold Bezler berät mit erfahrenen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern fachgebietsübergreifend zu den vielfältigen Möglichkeiten und Maßnahmen für eine nachhaltige Steuerung im Unternehmen.

ESG – Environment, Social und Governance

Nachhaltigkeit in der Abschlussprüfung und Berichterstattung

Unternehmen müssen bei Green Audits und der nichtfinanziellen Berichterstattung ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten verstärkt offenlegen. Unsere Wirtschaftsprüfer geben dabei strategische Hilfestellung und individuelle Beratung bis hin zur Definition und Umsetzung von Maßnahmen. Beispielsweise analysieren wir Nachhaltigkeitskonzepte im Unternehmen, unterstützen bei der Erstellung einer Klimabilanz und berechnen den CO₂-Fußabdruck. Außerdem überprüfen wir nachhaltige Kennzahlen („Green KPIs“) im Bereich Ökologie etwa zum Energie-, Wasser- und Materialverbrauch, der Abfallmenge oder zur Emission von Treibhausgasen. Bei den sozialen Nachhaltigkeits-KPIs prüfen wir unter anderem die Beschäftigungsentwicklung und die Ausgaben für Weiterbildung. Schließlich optimieren wir die nichtfinanzielle Berichterstattung zum Beispiel in Geschäfts- oder Lageberichten und schaffen Transparenz durch begleitende Kommunikation.

  • Was Sind die Ziele des ESG-Reportings?
  • Welche Unternehmen sind ab wann betroffen?
  • Welche Inhalte umfasst die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Diese und weitere wichtige Fragen zum Thema beantwortet unser Whitepaper „ESG-Readiness"

Wie Sie in Ihrem Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten sammeln, analysieren und berichten erfahren Sie un unserem Dokument - ESG Reporting mit LucaNet umgesetzt

Grüne Finanzierungen

Benötigen Unternehmen eine Finanzierung, spielen nachhaltige Aspekte eine immer größere Rolle. Das bezieht sich auf grüne Darlehen und Kredite mit einer oder mehreren Nachhaltigkeitskomponenten. So kann die Energieeffizienz von Gebäuden, die als Kreditsicherheit gestellt werden, den Wert der Immobiliarsicherheit und damit mittelbar die Höhe der Verzinsung beeinflussen. Außerdem wirken sich Nachhaltigkeitsgesichtspunkte auf die Gewährung von Förderkrediten aus. Ebenso beziehen die Anforderungen der Hausbanken an Kreditnehmer vermehrt deren nachhaltige Ausrichtung mit ein. Betroffen sind Konsortialkredite mit grüner Tranche sowie grüne Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen.

 

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz überträgt deutschen Unternehmen die Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette. Es führt zu erheblichen Sorgfaltspflichten wie beispielsweise der Einrichtung eines Risikomanagements und Dokumentations- und Berichtspflichten. Ab 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. Mittelbar sind auch kleinere Unternehmen betroffen, weil große Unternehmen sie vertraglich ebenfalls zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die Gestaltung und Verhandlung von Einkaufs- und Lieferverträgen und unterstützen bei der Umsetzung der neuen Sorgfaltspflichten.

 

ESG Due Diligence bei M&A-Transaktionen

Im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion übernehmen wir neben einer rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Due Diligence auch die ESG-Analyse von ökologischen, sozialen sowie organisatorischen Faktoren. Denn auch diese können die Wertermittlung stark beeinflussen und haben damit Auswirkungen sowohl auf die Kaufpreisbildung und -verhandlung als auch auf weitere Vertragskonditionen. Für die Planung und Umsetzung der Integration können die Erkenntnisse der ESG Due Diligence ebenso Folgen haben wie für den Verkäufer, der identifizierte ESG-Themen vor Signing oder Closing umsetzen muss. Da sich die für die ESG-Analyse relevanten Fakten und Kennzahlen je nach Branche und Unternehmen stark unterscheiden, profitieren Mandanten hier besonders von unseren vertieften Branchenkenntnissen und dem betriebswirtschaftlichen Verständnis. Dadurch können mögliche Risiken durch ESG-Aspekte wie Verschmutzung und Emissionen, Arbeitssicherheit und Menschenrechte oder Compliance und IT-Sicherheit identifiziert und bewertet werden. So liegt der Schwerpunkt beispielsweise bei einem Dienstleistungsunternehmen eher auf der Prüfung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter anstelle von Umweltschutzfragen.

 

ESG im Immobilienrecht

Der Immobilienwirtschaft kommt eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz zu. Von allen ESG-Kriterien besitzt die Nachhaltigkeit für die Immobilienwirtschaft die größte Relevanz. Die Verankerung von Green Lease- und Green Building-Standards in Bau- und Mietverträgen, aber auch in Dienstleistungsverträgen wie zum Beispiel Asset Management-Verträgen, ist schon seit vielen Jahren Bestandteil unseres Tagesgeschäfts. Der Exotenstatus solcher Regelungen ist Vergangenheit. Nicht zuletzt durch die EU Taxonomie und Investoren, die gezielt nach ESG-konformen Immobilien suchen, sind die Anforderungen an Projektentwickler und Bestandshalter in diesem Bereich weiter gestiegen. Damit ESG-Anforderungen nicht bloße Lippenbekenntnisse bleiben müssen verbindliche Regelungen in Verträgen getroffen werden. Wir wissen worauf es ankommt. Sprechen Sie uns gerne an.

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Laut der aktuellen Fassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) müssen betroffene Marktteilnehmer und…