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Das neue Stiftungsrecht nach der Reform
Der Gesetzgeber will mit der Stiftungsrechtsreform die verschiedenen stiftungsrechtlichen Regelungen der Länder auf Bundesebene vereinheitlichen. Dazu treten am 1. Juli 2023 die Reformvorschriften im Stiftungsrecht in Kraft und am 1. Januar 2026 die Vorschriften zum Stiftungsregister. Jede Stiftung sollte bereits jetzt prüfen, ob es Widersprüche zwischen der Stiftungssatzung und den neuen gesetzlichen Regelungen gibt. Im Video geht Dr. Metin Konu auf die bevorstehenden Änderungen im Einzelnen ein.