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Wettbewerb statt Parität bei der Online-Bezahlung
Das Bundeskartellamt wirft PayPal vor, mit seinen Nutzungsbedingungen den Wettbewerb zu anderen Zahlungsdiensten missbräuchlich zu beschränken. Dr. Jochen Bernhard und Eliana Koch-Heintzeler erklären, wieso der Fall kein Selbstläufer wird.
Am 23. Januar 2023 hat das Bundeskartellamt (BKartA) ein Verfahren gegen den Zahlungsdienstleister PayPal eingeleitet. Der Vorwurf: PayPal verhindere durch seine Nutzungsbedingungen, dass Händler die Bezahlung mittels anderer Online-Zahlungsmethoden für ihre Kunden attraktiver gestalten als über PayPal. Zunächst moniert das Amt, dass PayPal-Händler "für die Nutzung der PayPal-Dienste keine Aufschläge oder Servicegebühren, höhere Versandkosten im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden oder sonstige Gebühren berechnen dürfen". Diese Klausel führt faktisch dazu, dass der Händler günstigere Entgelte anderer Zahlungsdienstleister nicht durch niedrigere Verkaufspreise an die Endkunden durchreichen kann. Die Vorgaben zur Darstellung von PayPal verlangen, dass die Händler "PayPal auf Augenhöhe mit anderen Zahlungsquellen behandeln, die an ihren Verkaufsstellen angeboten werden". Dies gilt bei PayPal unter anderem für die "Behandlung in Bezug auf Zahlungsablauf, Bedingungen, Konditionen, Einschränkungen und Gebühren, jeweils im Vergleich zu anderen Marken und Zahlungsquellen in Ihren Verkaufsstellen."
Auf die folgenden Themen gehen Dr. Jochen Bernhard und Eliana Koch-Heintzeler im näher Artikel ein:
- Mehrgliedrigkeit des Kartellrechts als Herausforderung
- Marktabgrenzung und Marktanteile als entscheidende Parameter
- Relative Marktmacht als Türöffner für die Kartellbehörde?
- Behinderung der Wettbewerber beweisbedürftig
- Hoffnung auf sinkende Verbraucherpreise durch mehr Transparenz
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