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„Pay-per-part-Modell“: TRUMPF erhält mit Menold Bezler Freigabe des Bundeskartellamts für strategische Partnerschaft mit Munich Re

„Pay-per-part-Modell“: TRUMPF erhält mit Menold Bezler Freigabe des Bundeskartellamts für strategische Partnerschaft mit Munich Re

Das Bundeskartellamt hat am 27. Oktober 2020 die Freigabe für die strategische Partnerschaft zwischen dem Werkzeugmaschinenhersteller TRUMPF und dem Versicherungskonzern Munich Re für ein gemeinsam entwickeltes "Pay-per-part-Modell“ erteilt. Mit diesem neuen Vertriebsmodell müssen Kunden Laserschneidmaschinen von TRUMPF nicht mehr kaufen oder leasen, sondern bezahlen für jedes bearbeitete Teil einen zuvor vereinbarten Preis.

Kauf und Finanzierung der Maschine übernimmt Munich Re. TRUMPF liefert den Kunden die Maschine und alle für die Produktion benötigten Komponenten. Durch das gemeinsame Serviceangebot erhalten Kunden ohne große Investitionen eine neue Laserschneidmaschine und können die Produktion flexibel und dynamisch auf Marktveränderungen anpassen.

Die Partnerschaft zwischen TRUMPF und Munich Re basiert auf einer vertraglichen Zusammenarbeit. Aufgrund der wirtschaftlichen Risikoteilung und Einflussmöglichkeiten beider Parteien fällt die Kooperation in den Anwendungsbereich der Fusionskontrolle. Auch ohne die formelle Gründung einer Gesellschaft war aus diesen Gründen eine Anmeldung zum Bundeskartellamt erforderlich. Menold Bezler beriet TRUMPF zu den kartellrechtlichen Aspekten der Zusammenarbeit und koordinierte das Fusionskontrollverfahren für TRUMPF.

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