Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Nachteile gegen Whistleblower sind tabu
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Hinweisgebern, die auch als Whistleblower bezeichnet werden. Diese Personen können vertraulich auf (mutmaßliche) Verstöße gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen oder Behörden hinweisen. Ihnen wird ermöglicht, sich an interne oder externe Anlaufstellen zu wenden, ohne Sorge vor negativen Konsequenzen haben zu müssen. Dies ist nun erstmals rechtlich garantiert. Der Gesetzgeber erhofft sich hiervon, dass beispielsweise Beschäftigte nicht mehr aus Furcht vor möglichen Repressalien davor zurückschrecken, relevante rechtliche Missstände im Betrieb zu melden. Dies betrifft beispielsweise die Befürchtung, den Arbeitsplatz zu verlieren oder auch beruflich benachteiligt zu werden.
Zum 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Worauf Unternehmen achten müssen, fasst Jochen Bernhard in einem Gastbeitrag im Magazin LICHT zusammen.