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Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen

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Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen

Alle Unternehmen und sonstigen Organisationseinheiten mit mindestens 250 Beschäftigten sind verpflichtet, ab dem 02.07.2023 eine Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen vorzuhalten. In ihrem Beitrag beantworten Jochen Bernhard und Julia Setzer die folgenden 10 Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz 2023.

  1. Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
  2. Wer muss das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?
  3. Ab wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
  4. Auf die Meldung welcher Verstöße erstreckt sich der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetz?
  5. Können Unternehmen die Entgegennahme von Meldungen an qualifizierte Dritte auslagern?
  6. Muss für jede Tochtergesellschaft ein internes Meldesystem eingerichtet werden?
  7. Muss die Abgabe anonymer Hinweise ermöglicht werden?
  8. Haben Hinweisgeber nach dem neuen Gesetz einen Freibrief, sich mit vertraulichen Sachverhalten an die Öffentlichkeit zu wenden?
  9. Welchen Schutz für Hinweisgeber enthält das Gesetz?
  10. Welche Sanktionsmöglichkeiten und Rechtsfolgen sieht das HinSchG vor?

Die Antworten finden Sie im Beitrag.

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