Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Mehr Wettbewerb beim Online-Payment?
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegen PayPal eingeleitet. Der Zahlungsdienstleister verhindere durch seine Nutzungsbedingungen, dass Wettbewerber bessere Zahlungskonditionen als PayPal anbieten können, so die Bonner Behörde. Was ist dran an den Vorwürfen? Und was kann für Marken mit Onlineshops am Ende aus dem Verfahren folgen? Jochen Bernhard und Eliana Koch-Heintzeler schildern die Hintergründe:
"Die Nutzungsbedingungen von PayPal sehen kurz gesagt folgendes vor: Wenn Händler:innen ihren Kund:innen die Bezahlung über PayPal anbieten, muss diese preislich mindestens gleich attraktiv sein wie die Bezahlung über andere Zahlungsmethoden. Außerdem dürfen die Händler:innen andere Zahlungsmethoden auch in der Darstellung nicht hervorheben. Beide Klauseln führen de facto dazu, dass Händler:innen, wenn sie PayPal nutzen, etwaige günstigere Angebote anderer Zahlungsdienstanbieter nicht an ihre Kund:innen weiterreichen dürfen. Das erschwert es den Wettbewerbern, sich auf dem Markt durchzusetzen oder gar erst dort Fuß zu fassen.
- Bundeskartellamt: Verfahren gegen PayPal
- Möglicher Marktmissbrauch im Fokus
- Netzwerkeffekt als Begründung für eine relative Marktmacht
- Auswirkungen der Entscheidung