Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
EU-Sanktionen gegen den Iran
Der Iran unterstützt den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie die Huthi-Rebellen im Jemen militärisch und gerät deshalb wieder in den Fokus von Embargos und Sanktionen. Zuletzt hatte die Europäische Union (EU) weitere restriktive Maßnahmen verhängt. Vor allem neue Ausfuhrverbote ergänzen die bisher geltenden Maßnahmen.
Überblick über die bisherigen Sanktionen
Bereits 2012 hat die EU aufgrund der Aktivitäten des Irans im Bereich der militärischen Nukleartechnologie ein mehrstufiges Verbotssystem eingeführt. Die EU-Verordnung Nr. 267/2012 umfasst vor allem Ausfuhr- und Einfuhrverbote für Güter, die beispielsweise in kerntechnischen Anlagen verwendet werden können. Diese Verbote werden regelmäßig durch Beschränkungen im Dienstleistungsbereich wie etwa die Bereitstellung von technischer Hilfe oder von Finanzmitteln ergänzt. Daneben können für Waren, die keinem der Verbote unterfallen, umfassende Genehmigungserfordernisse gelten. Obwohl zwischenzeitlichen gelockert, bestehen diese Sanktionen weiterhin fort.
Vor dem Hintergrund der Menschenrechtsverletzungen im Iran bestehen seit dem Jahr 2011 durch die EU-Verordnung Nr. 359/2011 restriktive Maßnahmen gegen iranische Personen wie Politiker, Militärs oder Richter sowie Organisationen und Einrichtungen. Die EU hat sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der Gelisteten eingefroren. Darüber hinaus dürfen die gelisteten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen erhalten. Außerdem gelten Ausfuhrverbote für solche Güter, die zur internen Repression verwendet werden können, wie beispielsweise Waffen, Bestandteile und Software für Abhörsysteme, etc.
Im Fokus: Iranische Drohnenproduktion
Durch den russischen Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen) aus iranischer Entwicklung und Produktion sah sich die EU gezwungen, weitere Sanktionen zu verhängen. Nachdem zu Beginn des Jahres 2023 die Sanktionsliste um weitere Personen, Organisationen und Einrichtungen ergänzt wurde, erließ die EU im Juli 2023 mit der EU-Verordnung Nr. 2023/1529 verschärfte Regelungen. Diese beschränken die Weitergabe von Gütern und Technologien, die den Iran befähigen könnten, unbemannte Luftfahrzeuge herzustellen. Auf dieser Grundlage ist der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr entsprechender Güter an Personen, Organisationen und Einrichtungen im Iran oder zur Verwendung im Iran verboten. Die Verbote erstrecken sich auch auf die Weitergabe von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen. Zudem ist wiederum die Bereitstellung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang untersagt.
Die sanktionierten Güter sind in vier Kategorien unterteilt:
- Unbemannte Luftfahrzeuge;
- Antriebs- und Navigationsausrüstung (z.B. Triebwerke und Radargeräte);
- Elektronische Komponenten (z.B. Wärmesensoren und Nachtsichtkameras);
- Sonstige Güter (z.B. Satellitennavigationssysteme und LIDAR-Systeme).
Fazit und Empfehlung
Auch wenn die Sanktionen gegen den Iran in den vergangenen Jahren schrittweise gelockert wurden, kommt es aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage zu neuen Verschärfungen. Gerade die iranische Unterstützung der Hamas im Nahostkonflikt sowie der Huthi-Rebellen im Jemen wird voraussichtlich dazu führen, dass die EU diese Maßnahmen weiter verschärfen wird.
Im Geschäftsverkehr sollten deshalb die eigenen Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Zu berücksichtigen ist nämlich stets: Verstöße gegen die restriktiven Maßnahmen können bei Vorsatz als Straftaten und bei Fahrlässigkeit als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten deshalb stets schriftliche Verträge geschlossen werden, die Ausfuhr- und Exportkontrollklauseln enthalten. Dadurch kann der Vertragspartner insbesondere dazu verpflichtet werden, die restriktiven Maßnahmen einzuhalten und die gelieferten Güter nicht an sanktionierte Personen oder in sanktionierte Gebiete weiterzugeben.
Gerne analysieren wir Ihre Geschäftsbeziehungen auf mögliche außenwirtschaftsrechtliche Risiken, die einer Absicherung bedürfen.