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Mitfinanzierung von Schulbau und Sanierung durch benachbarte Gemeinden
Viele kommunale Schulträger stehen vor der Situation, „marode“ Schulbauten sanieren zu müssen oder haben diese erst kürzlich saniert. Das Schulgesetz ermöglicht es in vielen Fällen, einen Teil der Kosten auf benachbarte Gemeinden zu verteilen, deren Schülerinnen und Schüler die Schule ebenfalls besuchen. Das Webinar erläutert die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das Grundsatzurteil des VGH Baden-Württemberg vom Dezember 2022, das neue Spielregeln zur Mitfinanzierung von Schulbauten durch die Umlandkommunen aufgestellt hat. Zudem erfolgt ein Ausblick auf mögliche gesetzliche Neuregelungen.
Inhalte
- Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen einer Kostenbeteiligung und aktuelle Rechtsprechung.
- Erläuterung der schrittweisen Vorgehensweise nach § 31 Schulgesetz (Stufenmodell).
- Hinweise zu Verhandlungsspielräumen und Berechnung umlagefähiger Kosten.
- Ausblick auf mögliche künftige Neuregelungen.
Ihr Nutzen
- Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen kommunale Schulträger eine Kostenbeteiligung verlangen können bzw. wann eine Pflicht zur Kostentragung besteht.
- Sie erhalten eine kompakte Darstellung der Vorgehensweise.
- Sie lernen Verhandlungsspielräume kennen und sind auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Teilnehmende
Geeignet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die mit Schulbaumaßnahmen, deren Finanzierung und Kostenbeteiligung befasst sind. Das betrifft insbesondere Schulträgerkommunen, aber auch benachbarte Gemeinden.
Termin und Ort
Das Webinar findet am 6. Februar 2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr online über Zoom statt.
Anmeldung
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Bitte beachten Sie: Für eine Teilnahme entsteht pro Person ein Kostenbeitrag in Höhe von 79,00€ zzgl. Ust.