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Hinweisgeberschutzgesetz kompakt – was Unternehmen und Kommunen für die Umsetzung wissen müssen
Am 02. Juni 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Alle Unternehmen und sonstige Organisationseinheiten mit mindestens 250 Beschäftigten sind demnach verpflichtet, ab 02. Juli 2023 eine Meldestelle für Hinweisgeber zu Rechtsverstößen vorzuhalten.
Klicken Sie hier, um die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz zu erfahren.
Alle Einzelheiten zur gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeit der Behandlung von Hinweisen, zu den Rückmeldefristen gegenüber Hinweisgebern und zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien stellen wir Ihnen kompakt in einem Online-Seminar am 13. Juni 2023 von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr vor. Zur Anmeldung
Speziell für Meldestellenbeauftragte im Unternehmen bieten wir zwei Online-Schulungstermine an:
- am 04. Juli 2023 von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Zur Anmeldung
oder
- am 14. September 2023 von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Zur Anmeldung