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Arbeitsrechtsfrühstück

Stuttgart Zur Anmeldung Veranstaltungen

Wir informieren über aktuelle Themen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

Arbeitsrechtsfrühstück

Wir laden Sie herzlich zu unserem nächsten Arbeitsrechtsfrühstück ein, das am Freitag, den 14. März 2025 im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart stattfinden wird. In entspannter Atmosphäre informieren wir über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

 

PROGRAMM

  • ab 8:30 Uhr Einlass im Hotel Steigenberger Graf Zeppelin
  • 9:00 Uhr Beginn der Vorträge und Diskussion
  • 11:30 Uhr Ende der Veranstaltung

 

THEMEN 

Transparente und gerechte Vergütungssysteme

  • Anforderungen der Entgelttransparenz-Richtlinie vom 10.5.2023

 

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

  • Ansprüche von Arbeitnehmern auf Auskunft, Schadensersatz und Entschädigung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Geheimhaltungspflichten und „Catch-all-Klauseln“
  • Sanierungstarifverträge und Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen
  • Zielvereinbarungen – Verhandlungspflicht des Arbeitgebers und Schadensersatz
  • Kein Anspruch der Gewerkschaft auf digitalen Zugang im Betrieb

 

TERMIN UND ORT

14. März 2025 Hotel Steigenberger Graf Zeppelin, Arnulf-Klett-Platz 7, 70173 Stuttgart.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie: Für eine Teilnahme berechnen wir einen Kostenbeitrag von 50 Euro (inkl. USt). Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren müssen, ist dies bis zum 11. März 2025 kostenfrei möglich.

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