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Steuerpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags: Was kommt, was bleibt, was droht?

Fachbeiträge
Steuerpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags: Was kommt, was bleibt, was droht?

Der Koalitionsvertrag ist da – doch was bedeutet er steuerpolitisch wirklich? Am 9. April 2025 präsentierten CDU/CSU und SPD ihr Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre. Noch müssen die Parteien zustimmen, die Kanzlerwahl steht bevor – aber eines ist sicher: Steuerliche Weichen werden jetzt gestellt. Doch was genau ist geplant? Setzt die neue Regierung auf steuerliche Entlastungen oder sollen zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden? Wer kann mit Vorteilen rechnen – und für wen könnte es teurer werden?

Wir haben die wichtigsten steuerpolitischen Vorhaben analysiert und kompakt für Sie zusammengefasst.

Unternehmenssteuern und Investitionen (S. 45)

  • „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung (AfA) auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes (ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt)
  • „Verbesserung“ des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG
  • Prüfung, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können 

Einkommenssteuer und Steueranreize (S. 45, 46)

  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen
  • Angleichung der Entlastungswirkung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
  • Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags
  • „mehr Netto vom Brutto“ (Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen)
  • Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei
  • Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit
  • Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Gewerbesteuer (S. 45, 46)

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Scheinsitzverlegungen in „Gewerbesteuer-Oasen“
  • Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von derzeit 200 % auf 280 % 

Öffentliche Hand: Steuerlicher Querverbund (S. 46)

  • Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge durch Überarbeitung des Rechtsrahmens des steuerlichen Querverbunds

Internationales Steuerrecht (S. 46)

  • Festhalten an der globalen Mindeststeuer für große Konzerne 

Finanztransaktionssteuer (S. 47)

  • Unterstützung der Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene 

Umsatzsteuer (S. 47)

  • Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie zum auf 7 % (zum 01.01.2026)

Stromsteuer (S. 47)

  • Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß (zunächst um mindestens 5 Cent/kWh für alle)
  • Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte 

Gemeinnützigkeit (S. 47, 62, 80)

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale (von 3.000 Euro auf 3.300 Euro/Jahr) und der Ehrenamtspauschale (von 840 Euro auf 960 Euro/Jahr)
  • Modernisierung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke und „Vereinfachung“ des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Erhöhung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (von 45.000 Euro auf 50.000 Euro/Jahr
  • Wegfall des Erfordernisses der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro
  • Keine Sphärenaufteilung sofern die jährlichen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 50.000 Euro betragen
  • Vereinfachung von Sachspenden sowie weitgehendere Umsatzsteuerbefreiung
  • Gemeinnützigkeitsschranken entlang aller Transferpfade" reduzieren (Ausgründungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen)

Steuervermeidung und -hinterziehung (S. 47, 53)

  • Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflicht
  • Konsequente Aufnahme von unkooperativen Steuerhoheitsgebieten auf die „Schwarze Liste“ der EU
  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung
  • Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von unberechtigten Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung (z.B. „Cum-Cum-Geschäfte“)
  • Stärkung der evidenzbasierten Politikberatung und der empirischen Steuerforschung
  • Einstellung weiterer Betriebsprüfer beim Bund sowie bessere IT und Maßnahmen zur Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug.

Bürokratieabbau, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (S. 48)

  • Steuervereinfachung durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen
  • Vereinfachung der Besteuerung von Rentnern
  • Berücksichtigung von Vereinfachung und Digitalisierung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sowie Stärkung der Finanzverwaltung mittels Digitalisierung und KI 

Kapitalmarkt (S. 49)

  • Anpassung der steuerrechtliche Regelungen rechtssicheren und europäisch wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien

Innovationsfreiheitsgesetz und Forschungsförderung (S. 79, 80)

  • Bereichsausnahmen für Forschung unter anderem im Umsatzsteuergesetz
  • Anhebung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage sowie Verfahrensvereinfachung

Rechtsformen (S. 88)

  • Einführung einer Gesellschafft mit gebundenem Vermögen und Reform des Genossenschaftsrechts

Europa (S. 136)

  • Einsatz für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer in der EU
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