Kontakt

Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Anruf unter
+49 711 86040 00
Fax unter
+49 711 86040 01

Wann man lieber auf den Pflichtteil beim Erbe verzichten sollte

Presse Artikel

Capital

Wann man lieber auf den Pflichtteil beim Erbe verzichten sollte

Wer als naher Angehöriger enterbt wurde, dem sichert der Pflichtteil einen Mindestanteil am Nachlass. Ein prominentes Beispiel ist der Erbstreit um Erwin Müller, bei dem die drei Adoptivkinder zunächst auf ihren Pflichtteil verzichteten, später jedoch darauf bestanden.

Im Interview mit dem Magazin Capital erklärt Klaus-Dieter Rose, was der Pflichtteil genau ist, wer zu den pflichtteilsberechtigten Angehörigen gehört und warum es die Möglichkeit gibt, auf diesen Anteil zu verzichten. Er erläutert auch, was die Person, die auf den Pflichtteil verzichtet, im Gegenzug erhält. 

Zudem beantwortet er folgende Fragen:

  • Müssen Personen, die sich auf einen Pflichtteilsverzicht eingelassen haben, auf die dafür erhaltene Abfindung noch Steuern zahlen? Werden sie automatisch enterbt?
  • Gibt es bei einem Pflichtteilsverzichtsvertrag Formvorschriften? Worauf sollte man achten, bevor man in einen solchen Vertrag einwilligt?
  • Wann sollte man den Pflichtteilsverzicht auf keinen Fall unterschreiben?
  • Wie können Erben den Pflichtteilsverzicht denn im Nachhinein anfechten?

Klicken Sie hier, um zum Artikel zu gelangen.

Zurück