Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Schärfere Regeln bei Kontrolle der Lieferkette
Das Lieferkettengesetz ist erst der Anfang: Nun kommt die EU-Lieferkettenrichtlinie. Nachdem der deutsche Gesetzgeber bereits Unternehmen zu Sorgfalt hinsichtlich Menschenrechten verpflichtet hat, legt Brüssel nach. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll ab 2027 formal zwar nur für große Unternehmen gelten, aber auch kleine Mittelständler werden betroffen sein. Was passiert, wenn ein verpflichtetes Unternehmen gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt? Was ist für kleinere Firmen entscheidend zu wissen?
In der aktuellen Ausgabe von Markt und Mittelstand wird Dr. Carolin Reichert zitiert und bietet einen umfassenden Überblick über dieses Thema.
Den gesamten Artikel lesen Sie hier.