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Menold Bezler stoppt für Moldex-Metric den europaweiten Vertrieb von Plagiaten bei Atemschutzmasken
Das Landgericht Stuttgart hat den Ansprüchen der Moldex-Metric AG & Co. KG gegen den Vertrieb von markenverletzenden Atemschutzmasken unter der Verwendung der Marke „Moldext“ durch den chinesischen Hersteller Yangzhou Moldext Trading Co. Ltd. stattgegeben. Eine einstweilige Verfügung verbietet insbesondere, die Plagiate und Verpackungen in die Europäische Union einzuführen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu bewerben (Az. 17 O 465/20).
Der erst kürzlich gegründete chinesische Hersteller hatte die unter Verletzung der Marke „MOLDEX“ mit „Moldext“ gekennzeichneten Atemschutzmasken und Verpackungen in großem Umfang in die Europäische Union eingeführt und an mehrere Händler in verschiedenen Mitgliedsstaaten geliefert. Über die deutschen Seiten des Verkaufsportals „alibaba.com“ erfolgte zudem ein Direktvertrieb. Zusätzlich zur Markenrechtsverletzung erfüllen die Masken laut Labortests auch nicht die beworbenen Sicherheitsstandards bzw. Klassifizierungen.
Die Moldex-Metric AG & Co. KG ist ein Tochterunternehmen der Moldex Inc., USA. und stellt hochwertige Arbeitsschutzprodukte, insbesondere Atemschutzmasken her. Diese waren durch die große Nachfrage aufgrund der Corona-Krise verstärkt von Nachahmungen betroffen.
Menold Bezler hat die Moldex-Metric AG & Co. KG beim Vorgehen gegen die Produktpiraterie markenrechtlich beraten und vertreten. Nach eingängigen Recherchen und Tests setzte der bekannte Markenhersteller die markenrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz auch gegen mehrere Händler in der EU durch.