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Heute muss Facebook zahlen, morgen Sie

Presse Artikel

WirtschaftsWoche

Heute muss Facebook zahlen, morgen Sie

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. November 2024 bringt wegweisende Neuerungen für den Datenschutz. Facebook-Nutzer, deren Daten bei einem Leck offengelegt wurden, können nun auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens eine Entschädigung verlangen. Unsere Datenschutzanwältin Carolin Nemec wird in der WirtschaftsWoche zitiert und erklärt: „Bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten kann Schadenersatzansprüche auslösen.“

Der Fall, bei dem 533 Millionen Nutzerdaten betroffen waren, hat weitreichende Konsequenzen – nicht nur für Facebook, sondern für alle Unternehmen. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an Datenschutzmaßnahmen und erhöht das Klagerisiko bei Datenpannen.

Der Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte und Handlungsempfehlungen:

  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich, um Datenschutzverletzungen zu verhindern?
  • Wie können Unternehmen mit möglichen Schadenersatzforderungen umgehen?
  • Welche Rolle spielen Cyberversicherungen bei der Risikominimierung?

Das BGH-Urteil macht deutlich, dass Unternehmen ihre Datenschutzstrategie nicht nur konsequent umsetzen, sondern auch umfassend dokumentieren sollten. Vorsorgemaßnahmen wie Mitarbeiterschulungen und regelmäßige IT-Prüfungen gewinnen dabei an Bedeutung.

Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Tipps für den Umgang mit Datenlecks erfahren Sie hier.

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