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Eignungsnachweis: Kann man Referenzen aus einem anderen Büro übernehmen?

Öffentliche Hand
Eignungsnachweis: Kann man Referenzen aus einem anderen Büro übernehmen?

Auftraggeber fordern in Vergabeverfahren zum Nachweis der beruflichen und fachlichen Eignung oft die Angabe von Referenzleistungen. Dahinter steht der Gedanke: wer schon in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat, hat voraussichtlich die nötige Erfahrung, um auch das gegenständliche Projekt gut abzuwickeln. Die Vergabekammer des Bundes hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein Planungsbüro Experten „zugekauft“ hatte und sich auf deren Referenzen berufen wollte.

Kein Eignungsnachweis durch „Fremdreferenzen“

Für das Büro lief es – zumindest bis jetzt – nicht gut. Das Unternehmen konnte aus Sicht der Vergabekammer seine Eignung nicht über die persönlichen Referenzen der übernommenen Mitarbeiter nachweisen und war auszuschließen. Und das, obwohl es zwei dieser Mitarbeiter bei der Auftragsausführung als Projektleiter und Stellvertreter einsetzen wollte. 

Zur Überzeugung der Vergabekammer hatte der Auftraggeber nicht nur die hinreichende persönliche Erfahrung und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter sicherstellen wollen, sondern auch die Eignung des Unternehmens als solches. Aufgrund der hohen Komplexität des Vorhabens sei es dem Auftraggeber nachvollziehbar auf Erfahrungen angekommen, die jenseits der Erfahrung einzelner Mitarbeiter liegen. Dazu gehörten insbesondere koordinierende Fähigkeiten, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Betriebsstrukturen, die unabhängig von einzelnen Personen den Projekterfolg gewährleisten können. Zudem sei es auf den Einsatz technischer und sächlicher Betriebsmittel angekommen. Erkennbar sei dies insbesondere daran gewesen, dass der Auftraggeber neben den personenbezogenen Referenzen, also zusätzlich dazu, auch die Angabe von Referenzprojekten gefordert hatte, die „dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen“ seien. Referenzprojekte eines Nachunternehmens hatte er hingegen ausdrücklich nicht zugelassen.

Aber es gibt auch Entscheidungen, die in eine andere Richtung weisen

Das Planungsbüro hat gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde eingelegt. Tatsächlich gibt es auch Entscheidungen, die in eine andere Richtung weisen. Demnach wurde beispielsweise bei Projektsteuerungsleistungen anerkannt, dass Büroreferenzen eines Vorgängerunternehmens einem Bewerber zugerechnet werden können, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren, und den Mitarbeitern in dem neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Dabei mussten die Personen noch nicht einmal im Projektteam für den konkreten Auftrag benannt sein (vgl. z.B. VK Südbayern, Beschluss vom 25.02.2021 - 3194.Z3-3_01-20-47). Fraglich ist zudem, ob der Auftraggeber hier wirklich eine Eignungsleihe faktisch ausschließen durfte. 

Fazit

Das letzte Wort ist in dieser Sache zwar noch nicht gesprochen. Dennoch sollten Bewerber zukünftig genauer hinsehen: welche konkreten Erfahrungen und Kenntnisse sind nachzuweisen? In Zweifelsfällen ist eine Bewerberfrage immer besser als ein „wackeliger“ Teilnahmeantrag.

Maßgebliche Entscheidung: VK Bund, Beschluss vom 25.04.2024 - VK 1-30/24 (nicht bestandskräftig)

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