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Wie Familiengesellschaften in Corona-Zeiten handlungsfähig bleiben
Die Corona-Pandemie stellt Familiengesellschaften vor organisatorische Herausforderungen.
Krisenzeiten erfordern schnelle Reaktionen. Viele Gesellschafter wollen oder dürfen aber in Zeiten von Corona nicht persönlich zusammenkommen. Gerade in Familiengesellschaften – traditionell vom unmittelbaren Austausch geprägt – werden deshalb wichtige Beschlüsse vertagt. Gibt es Alternativen?
Wie Unternehmen auch ohne die Gesellschafterversammlung vor Ort handlungsfähig bleiben, zeigen Klaus-Dieter Rose und Holger Nemetz auf.
- Beschlussfassung vor Ort als Regelfall
- Spontane digitale Beschlussfassung nur einstimmig
- Verfahrensverstoß führt zur Unwirksamkeit
- Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Den Beitrag beim Private Banking Magazin lesen Sie hier