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Wer Waren verpackt abgibt, muss registriert sein
Für zahlreiche Betriebe, die ihre Waren verpackt in den Handel geben, gelten bereits seit 1. Juli 2022 strengere Vorgaben. „Nicht überall sind die neuen Regelungen angekommen“, sagt Alexander Häcker und empfiehlt: „Unternehmen, die bislang nicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sind, sollten prüfen, ob sie damit nicht gegen nun geltendes Recht verstoßen.“ Den gesamten Beitrag zum reformierten Verpackungsgesetz bei Markt und Mittelstand lesen Sie hier