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Verzicht auf Losaufteilung muss gut begründet werden

Auftraggeber wollen bei komplexen Projekten oft Schnittstellen und damit verbundene Risiken minimieren, indem sie Leistungen gebündelt vergeben. Dieses Vorgehen steht jedoch im Spannungsfeld mit dem in Deutschland besonders strengen Grundsatz der Losaufteilung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf bestätigt erneut die hohen Hürden für Gesamtvergaben trennbarer Leistungen.
In dem Fall hatte eine Auftraggeberin Bauarbeiten an einer Autobahn ausgeschrieben. Obwohl eine Aufteilung in Fachlose möglich gewesen wäre, entschied sie sich für eine Gesamtvergabe. Ein Anbieter für Weißmarkierungsarbeiten legte dagegen Widerspruch ein und forderte eine getrennte Vergabe der Leistungen.
Unser Vergaberechtsexperte Dr. Alexander Dörr gibt im Vergabeblog einen Überblick zu:
- dem Sachverhalt,
- der Entscheidung
- der rechtlichen Würdigung und
- den praktischen Handlungsempfehlungen
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