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Verstöße gegen Vergaberecht - Hohe Dunkelziffer und kaum statistisches Material
Es geht um Milliarden Euro bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Wer als Bieter oder Auftraggeber gegen das Vergaberecht verstößt, kann unter Umständen eine Straftat begehen. Mittel, diese aufzudecken, scheinen nicht auszureichen, denn die Dunkelziffer ist hoch.
Das Vergaberecht gilt auch bei Experten als komplex. Gegner einer Vereinfachung verweisen auf die vielen Dimensionen, die das überwiegend als Verfahrensrecht zu verstehende Rechtsgebiet charakterisieren. Es soll einen transparenten und fairen Wettbewerb gewährleisten, auch indem es Korruption erschwert und die Chancengleichheit größerer und kleinerer Bewerber unterstützt. Durch Verfahrensvorgaben sollen der Mittelstand gefördert sowie umwelt- und sozialpolitische Zwecke verfolgt werden. Schließlich besteht noch das Gleichbehandlungsgebot aller Bieter. Um diese Rechtsgüter zu schützen, ziehen Verstöße gegen das Vergaberecht zum Teil strafrechtliche Konsequenzen nach sich. „Auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist denkbar sowie eine Ahndung nach Ordnungswidrigkeitsrecht“, sagt Martin Ott.
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