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Vergaberechtsvereinfachung im Zuge des Corona-Konjunkturpakets: Sieben Vorschläge für effizientere und schnellere Beschaffungsprojekte
Damit die im Corona-Konjunkturpaket vorgesehenen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Projekte umgesetzt werden, soll laut Beschluss des Koalitionsausschusses „das Vergaberecht temporär vereinfacht werden“. Welche Vereinfachungen dies im Einzelnen sind, wurde bisher noch nicht festgelegt. Diese müssen in den kommenden Wochen und Monaten zunächst von der Politik ausgearbeitet werden. Mögliche Ansatzpunkte, um Vergabeverfahren tatsächlich effizienter und schneller zu gestalten, können der täglichen Vergabepraxis zu genüge entnommen werden.
Der nachfolgende Beitrag stellt sieben Vorschläge dar, mit denen Vergabeverfahren in der Praxis erheblich erleichtert werden könnten und daher bei den bevorstehenden Überlegungen einbezogen werden sollten.