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Vergaberecht und Datenschutz bei Digitalisierungsprojekten
Digitalisierungsprojekte der Öffentlichen Hand begegnen besonderen Anforderungen an der Schnittstelle von Vergaberecht, Datenschutzrecht und Vertragsgestaltung. Kurze Innovationszyklen, ein häufig nur funktional beschreibbares Leistungsbild sowie eine ausgewogene Risikoverteilung und Vergütungsstruktur im Rahmen der Vertragsgestaltung stellen hohe Anforderungen an die Konzeption und Umsetzung der Vergabeverfahren. Ohne eine marktgerechte Ausschreibung und eine passgenaue Vertragsgestaltung ist das Eskalationspotenzial von Digitalisierungsprojekten nach der Beauftragung in der Projektumsetzung enorm.
Besondere Bedeutung kommt der angemessenen Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse zu: Denn die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind auch im Vergabeverfahren zu beachten. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, für ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit zu sorgen. Deshalb ist schon bei der Leistungsbeschreibung von Digitalisierungsprojekten besonderer Wert darauf zu legen, dass die wesentlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.