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Verfahrensaufhebung ohne Aufhebungsgrund: Steht dem Bestbieter entgangener Gewinn zu?
BGH, Urt. v. 08.12.2020 – XIII ZR 19/19
Bei einer Verfahrensaufhebung ohne vergaberechtlichen Aufhebungsgrund können Bieter regelmäßig Schadensersatz für den vergeblichen Aufwand der Verfahrensteilnahme geltend machen (sog. „negatives Interesse“). Der BGH hat einmal mehr klargestellt, dass der Bestbieter nur unter engen Voraussetzungen auch den entgangenen Gewinn als Schadensersatz verlangen kann (sog. „positives Interesse“).
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