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Verbot von Mogelpackungen gilt auch im Online-Handel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich aktuell mit dem Thema “Mogelpackungen” zu befassen. Das Urteil fiel eindeutig aus: Auch im Online-Vertrieb darf eine Verpackung nicht mehr Inhalt suggerieren als wirklich enthalten ist (Urteil vom 29. Mai 2024 - Az. I ZR 43/23).
Dr. Julia Schneider erklärt in ihrem Gastbeitrag für das Markenartikel Magazin, was die Entscheidung für die Praxis bedeutet, und geht auf folgende Punkte ein:
- Unterscheidung zwischen einem Kauf im Laden und über das Internet
- Verdeckte Preiserhöhungen durch Shrinkflation rechtlich kaum zu beanstanden
- Frankreich verpflichtet Händler, Änderungen der Portionsgrößen kenntlich zu machen
- Hoffnung auf mehr Klarheit
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