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Tägliche Arbeitszeit muss gemessen werden
Ist Zeiterfassung zeitgemäß? Die Diskussion über diese Frage wird durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs befeuert.
Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzuführen, mit dem die gesamte tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers gemessen werden kann.