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Spezifische Geschäftsleiterthemen im französisch-deutschen Kontext
Der Status und das Pflichtenregime von Geschäftsleitern bestimmen sich sowohl nach der Rechtsordnung am Sitz der Gesellschaft als auch nach dem Recht des Ortes, von dem aus sie tätig sind. Weite Bestandteile solcher Rechtsbereiche sind zwingend. Zwischen einzelnen Staaten bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede, so auch zwischen Frankreich und Deutschland.
Bei der Haftung des Geschäftsleiters gibt es große Gemeinsamkeiten, aber auch große Unterschiede. In beiden Ländern ist der Geschäftsleiter für eine ordnungsgemäße Buchführung und dafür zuständig, dass die Gesellschaft alle an sie gerichteten Rechtspflichten einhält. Große Unterschiede bestehen wiederum beim Insolvenzrecht.
Roland Haberstroh geht auf einige besonders wichtige Punkte kurz ein. Zum gesamten Artikel gelangen Sie hier