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Schuldanerkenntnis durch Feststellung des Jahresabschlusses
Nach der Rechtsprechung des BGH hat die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung die Bedeutung einer Verbindlicherklärung der Bilanz im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sowie im Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Insoweit könne der Feststellungsbeschluss auch ein zivilrechtlich verbindliches Anerkenntnis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern beinhalten. Der vorliegende Beitrag untersucht Voraussetzungen und Reichweite der Anerkenntniswirkung. Zum Beitrag gelangen Sie hier