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Schöne Bescherung: Steuerfallen bei der Weihnachtsfeier

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Schöne Bescherung: Steuerfallen bei der Weihnachtsfeier

In großen Schritten geht es auf den Jahreswechsel zu. In vielen Betrieben heißt das: Es läuft die Planung für die Weihnachtsfeier oder auch den Neujahrsempfang. Dabei muss das Event allerdings nicht nur den Beschäftigten oder Kunden gefallen, sondern auch dem prüfenden Blick der Finanzbeamten standhalten. Ob und wie sich der Fiskus mittelbar an den Kosten der Betriebsfeier beteiligt, hängt schon von der Art der Veranstaltung ab. „Für Feiern im Kreis der Belegschaft und für Events mit Kunden gelten unterschiedliche steuerlich Regeln, die sich noch dazu gemessen an den verschiedenen Steuerarten unterscheiden“, erklärt Sarah Roßmann, Steuerberaterin bei Menold Bezler in Stuttgart.

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