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Scharfes Schwert Kurzarbeit
ie Zeiten für Unternehmen werden angesichts von Brexit, Handelskonflikten und dem Strukturwandel in vielen Industrien unsicherer. Wegen sich eintrübender Konjunktur sind vor allem mittelständische Zulieferbetriebe in der Automobilindustrie, im Maschinen- oder im Anlagenbau in Sorge um ihre Auftragsbücher. Erste Unternehmen schicken ihre Belegschaft in die Kurzarbeit. In der Wirtschaftskrise des Jahres 2009 trug diese tatsächlich zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei, weshalb Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf angekündigt hat, der unter anderem die Bedingungen für die Kurzarbeit erleichtern soll.
Kurzarbeit ist jedoch nur eine Option, wirtschaftliche Engpässe anzugehen. Unternehmen stehen weitere Instrumente zur Verfügung, um auf eine konjunkturelle Abschwächung zu reagieren. Meist geht es darum, die Personalkosten kurzfristig zu senken. Widerrufsvorbehalte in Arbeitsverträgen erlauben Betrieben, sich einseitig von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu lösen. Zu beachten ist dabei, dass nach der Rechtsprechung die Gründe für den Widerruf im Vorbehalt bezeichnet sein müssen. Außerdem darf der Anteil der widerruflichen Leistung nicht mehr als 25 Prozent des Gesamtverdiensts ausmachen.