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Reine Abwicklungsunterstützung bei Vergabeverfahren ist keine Rechtsberatung
VK Bund, Beschl. v. 02.06.2021 – VK 2-47/21
Wenn öffentlichen Auftraggebern nicht genügend Personal zur Verfügung steht, liegt es nahe, externe Dienstleister zu beauftragen. In einem Fall, den die Vergabekammer des Bundes zu entscheiden hatte, benötigte der Auftraggeber offenbar vor allem bei der operativen Abwicklung von Vergabeverfahren Unterstützung. Streitig war, ob das auch schon Rechtsberatungsleistungen beinhaltete?