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Rechte und Pflichten eines Beirats

Beirat, Aufsichtsrat, Gesellschafterausschuss oder Verwaltungsrat: Gremien in Familienunternehmen haben viele Namen und Funktionen. Welche Rechte ein solches Gremium hat und welche Pflichten die
einzelnen Mitglieder treffen, kann an die Situation des Unternehmens angepasst werden. Wo zwingend ein Aufsichtsrat gebildet werden muss, sind seine Rechte und Pflichten im Gesetz geregelt. Das betrifft Aktiengesellschaften und viele Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. In den meisten Familienunternehmen werden zusätzliche Gremien aber freiwillig gebildet. Hier sind die Gesellschafter nicht
nur bei der Namensgebung frei – oft wird der Begriff „Beirat“ gewählt –, sondern auch bei der weiteren Ausgestaltung des Gremiums und seiner Aufgaben. Lesen Sie den Beitrag hier