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Ratgeber zu BGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Massenschließungen

Presse Artikel

Gastgewerbe Magazin

Ratgeber zu BGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Massenschließungen

Grundsatzurteil zu Staatshaftung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gastronomen und andere Gewerbetreibende, die von flächendeckenden Betriebsschließungen oder -einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen waren, vom Staat keine über die Soforthilfen hinausgehenden Entschädigungen verlangen können. Für viele weitere Kläger schwindet damit die Hoffnung auf zusätzliche Hilfen.

  • Worum ging es in dem Fall vor dem BGH?
  • Staatliche Entschädigungen – wie ist die Rechtslage?
  • Ist das alles nachvollziehbar?

"Der BGH macht deutlich, dass in den corona-bedingten flächendeckenden Schließungen ein Massenphänomen liegt, das mit Entschädigungsansprüchen Einzelner rechtlich nicht zu bewältigen ist", so Alexander Häcker. Wie dieses Grundsatzurteil einzuschätzen ist, erläutert er hier

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