Ob Sie lieber eine E-Mail senden, zum Telefon greifen oder das gute alte Fax nutzen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ratgeber zu BGH-Urteil: Keine Entschädigung bei Massenschließungen
Grundsatzurteil zu Staatshaftung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gastronomen und andere Gewerbetreibende, die von flächendeckenden Betriebsschließungen oder -einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen waren, vom Staat keine über die Soforthilfen hinausgehenden Entschädigungen verlangen können. Für viele weitere Kläger schwindet damit die Hoffnung auf zusätzliche Hilfen.
- Worum ging es in dem Fall vor dem BGH?
- Staatliche Entschädigungen – wie ist die Rechtslage?
- Ist das alles nachvollziehbar?
"Der BGH macht deutlich, dass in den corona-bedingten flächendeckenden Schließungen ein Massenphänomen liegt, das mit Entschädigungsansprüchen Einzelner rechtlich nicht zu bewältigen ist", so Alexander Häcker. Wie dieses Grundsatzurteil einzuschätzen ist, erläutert er hier