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Podcast: Mediation in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen durch das StaRUG?
Inhalte:
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Das StaRUG schließt mit der Schaffung eines gesetzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens die Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und einem sog. außergerichtlichen „freien“ Sanierungsverfahren, das parteiautonomen und rein konsensual verläuft – und im Übrigen gesetzlich nicht geregelt ist.
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Das StaRUG schafft zwei neue Rollen für diese vorinsolvenzliche Sanierungszeit: den fakultativen Restrukturierungsbeauftragten sowie den Sanierungsmoderator. Der obligatorische Restrukturierungsbeauftragte wird hingegen von Amts wegen bestellt.
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Sowohl der fakultativen Restrukturierungsbeauftragten als auch der Sanierungsmoderator sind am Leitbild eines Mediators gedacht und formuliert worden, obschon sie auch Überwachungs- und Kontrollfunktion innehaben. Die Notwendigkeit für mediative Kompetenzen wurde zumindest gesetzlich nahegelegt. Echte Mediatoren sind alle Rollenträger im StaRUG jedoch nicht.
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Mediative Fähigkeiten sind aber im StaRUG-Kontext gefordert, um verhandlungsfördernd und vermittelnd zu agieren.
- Mediator*innen können sich deshalb Tätigkeitsfelder als Wissens- und Erfahrungsvermittler im Austausch mit Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen erarbeiten (Fortbildung) als auch ergänzend in der Praxis auftreten, um ebenjene Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen zu entlasten (Praxis).