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Neuer Standard zur Rechnungslegung von Stiftungen

Presse Artikel

BW-Bank Stiftungsmagazin I/2025

Neuer Standard zur Rechnungslegung von Stiftungen

Am 1. Juli 2023 trat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Damit wurden die §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neu gefasst und das Stiftungsrecht bundesweit einheitlich geregelt. Infolgedessen war eine Überarbeitung des bisherigen IDW-Standards zur Rechnungslegung für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts erforderlich.

Bisher galt der IDW RS HFA 5 vom 6. Dezember 2013. Mit einer neuen Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen – veröffentlicht in IDW Life (Heft 10/2024) – hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) den überarbeiteten Standard formuliert. In der neuen IDW RS FAB 5 wurden insbesondere die Regelungen zum Stiftungsvermögen, zum Erhalt des Grundstockvermögens sowie zum Eigenkapitalausweis an die Reform des Stiftungsrechts angepasst.

Im aktuellen BW-Bank Stiftungsmagazin I/2025 (S. 20 ff.) geben Jan Schmeisky und Christian Bischoff einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und beleuchten insbesondere folgende Aspekte:

  • Das Grundstockvermögen: Welche Vermögensteile dazu gehören und wie sie zu erhalten sind
  • Den Eigenkapitalausweis: Die neue Gliederung und deren Auswirkungen auf Stiftungsabschlüsse
  • Weitere Änderungen: Unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, Bewertungsfragen und Berichterstattungspflichten

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

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