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Miete für Parkplatz in Firmennähe verringert geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung
Ein Dienstwagen ist nach wie vor einer der wichtigsten Anreize in vielen Beschäftigungsverhältnissen. Jedoch ist das vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrzeug nicht gänzlich kostenfrei für die Beschäftigten. Üblicherweise müssen 1 Prozent der Anschaffungskosten bei Verbrennern als geldwerter Vorteil versteuert werden, bei E-Autos 0,5 Prozent. Mit der Frage, wie ein vom Arbeitgeber angemieteter Stellplatz in der Nähe des Arbeitsortes steuerlich zu behandeln ist, hat sich neulich das Finanzgericht Köln befasst.
Das Magazin Markt und Mittelstand zitiert Dr. Michael Grüne zu diesem Thema. Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen.