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Menold Bezler zum zweiten Mal erfolgreich im Streit um VOC-Grenzwerte für Span- und Grobspanplatten (OSB)
Nach dem Erfolg vor dem VGH Baden-Württemberg im Dezember 2020, ist nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Bayern in dem heute zugestellten Urteil der Argumentation von Menold Bezler gefolgt. Die in den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) vom 26. Februar 2021 geregelten Grenzwerte für VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen verletzen Grundrechte der Holzwerkstoffhersteller und sind unwirksam (Urteil vom 24.11.2021, Az. 2 N 19.1938.
Anders als im Verfahren vor dem VGH Baden-Württemberg hatte das Land Bayern argumentiert, dass die Bayerische Bauordnung (BayBO) auch zu Regelungen bei Vorliegen von „unzumutbaren Belästigungen“ unterhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefahr ermächtige. Solche Belästigungen seien vor allem Störungen durch Gerüche oder andere Einwirkungen auf Menschen, die das körperliche oder seelische Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit oder Lebensfreude beeinträchtigen, ohne schon gesundheitsgefährdend zu sein. Dem hat der Bayerische VGH nun eine klare Absage erteilt. Weder wurden durch die Vielzahl der vom Land Bayern vorgelegten Studien und Untersuchungen eine abstrakte Gesundheitsgefahr durch VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen belegt, noch führen die VOC-Emissionen zu nicht hinnehmbaren Belästigungen durch Gerüche.
Die BayBO erlaubt technische Baubestimmungen in erster Linie zum Zweck der Abwehr von Gesundheitsgefahren.Ob die BayBO darüber hinaus als Rechtsgrundlage schon zur Abwehr von Belästigungen unterhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefahr oder gar allein zur Vorsorge überhaupt in Betracht kommt, konnte der Bayerische VGH offenlassen. Denn auch insoweit lassen sich keine unzumutbaren Auswirkungen nachweisen.
Die VOC-Grenzwerte wurden bundesweit in allen Landesbauordnungen gleich festgesetzt. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2020 hatte der VGH Baden-Württemberg als erstes Gericht festgestellt, dass die VOC-Grenzwerte nicht von einer Rechtsgrundlage gedeckt sind. Das Urteil hatte daher bundesweite Bedeutung. Da die VOC-Grenzwerte aber in landesrechtlichen Regelungen festgesetzt wurden, ist der jeweilige Verwaltungsgerichtshof bzw. das jeweilige Oberverwaltungsgericht für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Grenzwerte zuständig. Nun muss – wie schon in Baden-Württemberg – auch in Bayern der Landesgesetzgeber die VOC-Grenzwerte für Holzwerkstoffe zurücknehmen, da sie von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sind.