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Menold Bezler verteidigt Verband Region Stuttgart erfolgreich in Mehrkostenklage der Deutschen Bahn im Projekt „Stuttgart 21“
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute die vier Klagen der Deutschen Bahn gegen die Projektpartner Land Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH am Infrastrukturprojekt „Stuttgart 21“ zur Beteiligung an den Mehrkosten abgewiesen. Menold Bezler war für den Verband Region Stuttgart erfolgreich (Az: 13 K 9542/16).
Im Jahr 2009 schlossen die Deutsche Bahn AG und zwei bahneigene Gesellschaften (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) mit den beklagten Projektpartnern einen Finanzierungsvertrag für das Projekt „Stuttgart 21“ ab. In diesem Vertrag wurden die damals prognostizierten Grundkosten von ca. 3,1 Mrd. Euro auf die Vertragsparteien verteilt und auch geregelt, wie Mehrkosten bis zu einem Betrag von ca. 1,5 Mrd. Euro von den Vertragsparteien zu tragen sind. Für darüber hinaus gehende Kostensteigerungen enthält der Vertrag jedoch keine ausdrückliche Verteilungsregelung. In diesem Fall ist in der sogenannten Sprechklausel lediglich vorgesehen, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Baden-Württemberg Gespräche aufnehmen. Der Verband Region Stuttgart war von Anfang an mit einem Festbetrag ausschließlich an den Grundkosten von Stuttgart 21 beteiligt.
Die Bahnunternehmen klagten nun darauf, dass sich die Projektbeteiligten an weiteren Kostensteigerungen für das Projekt „Stuttgart 21“ bis zu einer Höhe von ca. 7,3 Mrd. Euro beteiligen. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klagen gegen alle Projektpartner in vollem Umfang abgewiesen. Das Gericht hat sowohl einen vertraglichen Anspruch, insbesondere aufgrund der Sprechklausel, als auch einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Verteilung sämtlicher Mehrkosten verneint. Die Projektpartner müssen keine weiteren Finanzierungsbeiträge für Mehrkosten des Projekts „Stuttgart 21“ übernehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung nicht zu. Zwar ginge es um sehr viel Geld, so der Vorsitzende Richter Kern, in der Sache aber um normale Auslegungsregeln. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sah das Gericht daher nicht.
Menold Bezler berät den Verband Region Stuttgart bereits seit 2016 in diesem komplexen Verfahren.