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Menold Bezler erwirkt für Stadt Ludwigsburg Grundsatzurteil im Streit um kommunalen Wohnungsbau in erster Instanz
Die Stadt Ludwigsburg darf über ihr Tochterunternehmen Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH (WBL) Eigentumswohnungen bauen und auch verkaufen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Grundsatzurteil in erster Instanz entschieden, dass diese kommunale Bautätigkeit nicht gegen die Gemeindeordnung verstößt und private Bauunternehmen nicht von der Stadt Ludwigsburg verlangen können, in dem Sinne auf die WBL einzuwirken, den Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen zu unterlassen (Az. 7 K 7009/17).
Die baden-württembergische Gemeindeordnung erlaubt kommunale Aktivitäten außerhalb der Daseinsvorsorge nur, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden könnte. Viele Gemeindeordnungen anderer Bundesländer enthalten ähnliche Bestimmungen. Eine der bislang ungeklärten Fragen des mehr als drei Jahre dauernden Rechtsstreits drehte sich darum, wie der Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen zur Querfinanzierung des Kerngeschäfts, dem Mietwohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung, einzustufen ist. Zur Klärung der Rechtslage hatten drei private Bauträger geklagt, die das Engagement der WBL zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums als unzulässige wirtschaftliche Betätigung der Stadt Ludwigsburg sahen und eine Verletzung ihrer Wirtschaftsgrundrechte nach Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit) anführten.
Die Klage wurde nach der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2020 abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugelassen.
Menold Bezler hat die Stadt Ludwigsburg in dem mehrjährigen Rechtsstreit umfassend beraten und vertreten. Die Kanzlei ist vielfach für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen tätig und hat jüngst die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim im Vergabeverfahren zum Bau der größten Solarthermieanlage Deutschlands beraten.