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Losaufteilung bei Digitalisierungsprojekten
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.11.2020 – 15 Verg 6/20
Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Hand begegnen hohen Anforderungen in rechtlicher und technologischer Hinsicht. Eine zentrale Festlegung ist die Beachtung des Gebots der Losaufteilung (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB). Danach sind Leistungen der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.
Komplexe IT- und Kommunikationsinfrastrukturprojekte bestehen regelmäßig aus zahlreichen Komponenten, spezifischen Anwendungen und Lösungen, Teilsystemen und den für die Errichtung und den Betrieb notwendigen Dienstleistungen. Dementsprechend gibt es bei der Errichtung von Plattformen oder integrierten Gesamtsystemen häufig Anbietermärkte für technische Infrastruktur, Softwarelösungen, planerische Aspekte sowie Service- und Wartungsleistungen.