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Klarstellung des BGH: kein „klimaneutral“ in der Werbung ohne Nachweis
Vergangene Woche entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“. Das Urteil war überraschend und eindeutig: Unternehmen dürfen nur dann mit dem Begriff „klimaneutral“ werben, wenn sie in der Werbung erläutern, was dieser Begriff konkret bedeutet.
Warum dies für werbetreibende Unternehmen mehr Arbeit bedeutet, erklärt Dr. Julia Schneider in ihrem Gastbeitrag im Magazin MEEDIA. Sie geht dabei auf folgende Punkte ein:
- Bei umweltbezogener Werbung die Gefahr einer Irreführung besonders groß
- Künftige EU-Richtlinie schränkt „klimaneutral“ weiter ein
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