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Keine Impfung, kein Lohn(ersatz)

Presse Artikel

Markt und Mittelstand

Keine Impfung, kein Lohn(ersatz)

Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne begeben müssen, haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Das gilt jedoch nicht für Impfverweigerer. Droht ihnen im Krankheitsfall auch ein Verlust der Gehaltsfortzahlung?

Der Sommer geht zu Ende und die vierte Corona-Welle nimmt Fahrt auf. Damit werden sich auch wieder mehr Menschen in Quarantäne begeben müssen. Sei es, weil sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren oder Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben. Geimpfte sind im Vorteil: Bei der Einreise nach Deutschland sind sie von der Quarantänepflicht ausgenommen. Zudem hat das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Empfehlungen zur Quarantäne von Personen, die Kontakt mit Infizierten gehabt haben, dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Das Risiko, in Quarantäne zu müssen, haben also vor allem Ungeimpfte.

Wie wirkt sich die Anordnung häuslicher Quarantäne auf den Lohnanspruch des Arbeitnehmers aus? Das erklärt Ralf-Dietrich Tiesler auf Markt und Mittelstand. Zum Beitrag

 

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