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In Krisenzeiten leichter vergeben
Die Corona-Krise hat es wieder einmal gezeigt: Das Beschaffungswesen funktioniert Dank eines flexiblen Vergaberechts auch in außergewöhnlichen Zeiten. Krisen bringen auf staatlicher Seite häufig einen äußerst dringlichen und nicht vorhersehbaren Beschaffungsbedarf mit sich.
In der Flüchtlingskrise 2015/2016 waren dies flächendeckend Leistungen rund um die Erstaufnahme von Flüchtlingen. Die Corona-Krise erforderte vor allem Medizinprodukte, aber beispielsweise auch Homeoffice-Lösungen. Der „Krisenmodus“ kann in Fällen wie Hochwasser, Chemieunfall oder ähnlichem aber auch rein lokal begrenzt sein.
Doch welche Handlungsmöglichkeiten stehen den Verwaltungen hierbei konkret zur Verfügung?
- Dringlichkeitsvergabe als Ausweg
- Erweiterung bestehender Verträge
- Wer darf entscheiden?
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