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Gesamtvergabe von Leistungen: Auf eine gute Begründung kommt es an!
Die Vergabekammer des Bundes musste über die Vergabe eines Autobahnausbauprojekts entscheiden. Eine Firma, die auf Weißmarkierungsarbeiten spezialisiert ist, hatte gegen die Entscheidung geklagt, das Projekt als Gesamtes zu vergeben, und verlangte eine Aufteilung in Fachlose. Die Vergabekammer wies diese Klage ab und bestätigte die Entscheidung der Vergabestelle, das Projekt nicht in Lose aufzuteilen. Sie folgte dabei den ausführlich dokumentierten technischen und konzeptionellen Gründen der Vergabestelle.
Wenn die Beschaffungsstelle sich für eine Gesamtvergabe entscheidet, sind zwei Aspekte aus vergaberechtlicher Sicht besonders wichtig. Dr. Alexander Dörr gibt auf dem Vergabeblog einen Überblick und bietet praktische Tipps. Klicken Sie hier, um den vollständigen Gastbeitrag zu lesen.